Amnesty International Gruppe 2349 / Berlin1310

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Die aktuelle Menschenrechtslage in Belarus

Amnesty International Pressemitteilungen und Stellungnahmen 2011

Belarus: Menschenrechtslage verschlechtert sich, 12. September 2011
Anlässlich der 18. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen hat Amnesty International eine Stellungnahme verfasst, um auf die dramatische Verschlechterung der Menschenrechtssituation in Belarus seit den Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010 aufmerksam zu machen.
Nähere Informationen und den kompletten Text der Stellungnahme finden Sie hier

Belarus must free activist held on tax evasion charges, 11. August 2011
Link zur englischen Pressemitteilung hier


5. August 2011

Menschenrechtler in Haft

Der bekannte Menschenrechtsverteidiger Ales Bialiatski ist am 4. August im Zentrum von Minsk festgenommen worden. Amnesty International befürchtet, dass er wegen seiner rechtmäßigen Tätigkeit zur Zielscheibe geworden ist.

Ales Bialiatski, Vorsitzender des Menschenrechtszentrums Viasna und Vizepräsident der internationalen Menschenrechtsorganisation FIDH, wurde am 4. August gegen 16:45 Uhr in der Nähe des Siegesplatzes im Zentrum von Minsk festgenommen und über Nacht in der Abteilung für Wirtschaftskriminalität festgehalten. Um 14 Uhr des selben Tages waren die Büroräume von Viasna von Männern in Zivil umstellt worden. Als Viasna-MitarbeiterInnen das Gebäude verließen, hörten sie Berichten zufolge wie einer der Männer am Telefon sagte, Ales Bialiatski sei nicht dort.

Ales Bialiatski wurde von Männern in Zivil festgenommen, die angaben, Polizeikräfte der Abteilung für Wirtschaftskriminalität zu sein. Nach der Festnahme sollen sie Ales Bialiatski zu seiner Wohnung gebracht und diese dann durchsucht haben. Anschließend fuhren sie mit im Viasna-Büro, das sie von 19:55 bis 20:50 Uhr ebenfalls durchsuchten. Im Büro beschlagnahmten sie Dokumente und Teile der Büroausstattung, in seiner Wohnung einen Computer. Seine Frau und sein Kind, die sich in der Wohnung aufhielten, brachte man in ihr Sommerhaus außerhalb von Minsk und durchsuchte dieses ebenso.

Amnesty International geht davon aus, dass Ales Bialiatskis Inhaftierung Teil der systematischen fortgesetzten und bereits lange währenden Drangsalierung von zivilgesellschaftlich engagierten Menschen und MenschenrechtsverteidigerInnen durch die belarussischen Behörden ist. Angesichts des beispiellosen Vorgehens gegen die Zivilgesellschaft nach den Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010 ist Amnesty International der Ansicht, dass die Inhaftierung politisch motiviert ist und darauf abzielt, Ales Bialiatskis legitime Tätigkeit als Menschenrechtsverteidiger zu behindern. Das Menschenrechtszentrum Viasna unterstützt Einzelpersonen und Familien, die von dem scharfen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft betroffen sind.

Ales Bialiatski könnte bis zu zehn Tagen festgehalten werden. In dieser Zeit kann gemäß Artikel 243.2 des belarussischen Strafgesetzbuchs (Unterschlagung von Gewinnen in besonders großem Umfang) gegen ihn ermittelt werden. Darauf steht ein Strafmaß von bis zu sieben Jahren Gefängnis und die Beschlagnahmung von Eigentum. Wenn Anklage erhoben werden sollte, wird er in eine Hafteinrichtung gebracht.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die menschenrechtliche Lage in Belarus hat sich in den vergangenen sechs Monaten in beispielloser Weise verschlechtert. Führende Oppositionelle sind inhaftiert, misshandelt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden. Kritische Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftlich engagierte Menschen und JournalistInnen werden fortgesetzt schikaniert.

Das belarussische Menschenrechtszentrum Viasna besteht seit 1998 und ist seit 1999 formell als NGO eingetragen. Nachdem Viasna in der Wahlbeobachtung aktiv war, wurde der Organisation 2003 der offizielle Status entzogen, und die Behörden haben seither wiederholt die behördliche Registrierung der Organisation behindert. Seit den Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010 steht die Organisation und ihre MitarbeiterInnen im Rahmen der weitverbreiteten Schikane der Zivilgesellschaft durch die Behörden im ganzen Land verstärkt unter Druck.

Falls Sie sich persönlich für Ales Bialiatski einsetzen möchten, finden Sie Briefvorlagen auf der Seite Petitionen.


Drakonischer Gesetzesentwurf zum Verbot der "schweigenden Proteste" in Belarus, 1. August 2011
pdf-Version: Attach:DrakonischerGesetzesentwurfBelarus.pdf

Belarus must drop draconian draft laws banning "silent protests", 1. August 2011
Link zur englischen Pressemitteilung hier

Belarus: Amnesty International verurteilt Hinrichtungen, 27. Juli 2011
Link zur deutschen Pressemitteilung hier
Weitere Informationen zur Todesstrafe in Belarus finden Sie hier

Mit Tränengas und Website-Blockaden gegen Demonstranten in Belarus, 4. Juli 2011
pdf-Version: Attach:TränengasUndWebsiteblockaden.pdf

Belarus verhaftet "schweigende" Demonstranten, 30. Juni 2011
pdf-Version: Attach:BelarusVerhaftetSchweigendeDemonstranten.pdf

Belarus: Six months after the Presidential elections clampdown on dissenting voices continues unabated, 17. Juni 2011
pdf-Version: Attach:AmnestyInternationalPublicStatement.pdf


Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen am 19. Dezember 2010

Amnesty International verurteilt die gewaltsame Auflösung der überwiegend friedlichen Demonstration nach den von Unregelmäßigkeiten überschatteten Präsidentschaftswahlen in Belarus im Dezember 2010, fordert den Zugang aller Inhaftierten zu ihren Anwälten und Angehörigen sowie zu medizinischer Versorgung und fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller gewaltlosen politischen Gefangenen.

Präsident Alexander Lukashenka wurde bei den Wahlen am 19. Dezember 2010 laut offiziellen Angaben zum vierten Mal in seinem Amt bestätigt. Mehr als 30.000 Menschen versammelten sich noch in der Wahlnacht in der Hauptstadt Minsk um gegen Wahlmanipulationen zu demonstrieren und ihre Unterstützung für die Oppositionskandidaten zu bekunden. Die Demonstrierenden versammelten sich schließlich vor dem Parlament, wo mehrere Oppositionsführer Reden hielten. Die Demonstration war vollkommen friedlich, bis eine Gruppe von etwa 20 maskierten und mit Schlagstöcken bewaffneten Männern, die neben dem Eingang des Parlamentsgebäudes stand, die Menge dazu aufrief, das Regierungsgebäude zu stürmen, und begann, Fenster einzuschlagen. AugenzeugInnen berichten, dass der Präsidentschafskandidat Mykalau Statkevich, der zu diesem Zeitpunkt eine Rede hielt, die Menge aufforderte, friedlich zu bleiben. Kurz nach Ausbruch der Unruhen erschien die Bereitschaftspolizei und räumte den Oktoberplatz. Die Polizei ging dabei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen die in überwältigender Mehrzahl friedlichen Demonstranten vor. Sieben der neun oppositionellen Kandidaten und über 700 weitere Personen wurden festgenommen, zahlreiche andere brutal zusammengeschlagen.

Der belarussische Innenminister Anatoli Kuleschow erklärte, den Aktivisten werde vorgeworfen eine nicht genehmigte Versammlung veranstaltet zu haben. Ihnen drohen bis zu 15 Jahre Haft. Die OrganisatorInnen hatten keine Erlaubnis für die Demonstration eingeholt, wie es das entsprechende Gesetz über Massenaktionen vorsieht. Allerdings hatten sie das Innenministerium im Vorfeld der Kundgebung um ein Gespräch gebeten, was die Verantwortlichen im Ministerium ablehnten. In dem Gesetz über Massenaktionen heißt es, dass öffentliche Veranstaltungen nicht in einem Umkreis von 200 Metern eines U-Bahnhofs oder eines Zebrastreifens stattfinden dürfen - was das Abhalten von Kundgebungen im Zentrum von Minsk unmöglich macht, so dass alle Anfragen grundsätzlich abgelehnt werden.

Der Großteil der in Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen inhaftierten Personen wurde in Schnellverfahren zu 10 bis 15 Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Prominente Führungspersonen der Opposition wurden mundtot gemacht. Durchsuchungen, Verhöre, Verhaftungen von oppositionellen Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern unter dem Vorwand strafrechtlicher Ermittlungen haben seitdem nicht mehr abgerissen. Das harte Vorgehen, das den Präsidentschaftswahlen am 19. Dezember folgt, ist ein neuer Tiefpunkt für die Achtung der Menschenrechte in Belarus. Eine beträchtliche Anzahl von Personen, darunter Präsidentschaftskandidaten und weitere oppositionelle Aktivisten, befinden sich immer noch in Haft. Ein Teil von ihnen wurde bereits zu mehrjährigen Haftstrafen oder Arbeitslager verurteilt.

Einen Film in englischer Sprache zu den Ereignissen in Belarus finden Sie hier

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie im folgenden englischsprachigen Bericht Security, Peace and Order? - Violations in the Wake of Elections in Belarus: Attach:ViolationsInTheWakeOfElectionsInBelarus.pdf

Kurze Hintergrundinformationen aus dem Bericht in deutscher Übersetzung finden Sie hier:

Attach:MenschenrechtssituationWahlen2010Aktuell.pdf

Attach:VersammlungsfreiheitVerhaftungenGewaltanwendung.pdf

Attach:ForderungenAmnestyInternational.pdf


Gewaltlose politische Gefangene

Nach der Inhaftierung und Verurteilung von oppositionellen Aktivisten während und nach den Demonstrationen zur Präsidentschaftswahl am 19. Dezember 2010 setzt sich Amnesty International für die Freilassung der wegen der Organisation und Teilnahme an den Demonstrationen Festgenommenen ein.

12 Personen werden aktuell von Amnesty International als gewaltlose politische Gefangene betrachtet. Sie wurden inhaftiert oder unter Hausarrest gestellt, obwohl sie lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich wahrgenommen haben und Belarus als Unterzeichner des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte die Meinungs- und Versammlungsfreiheit für alle Bürger garantiert.

Falls Sie sich persönlich für die gewaltlosen politischen Gefangenen in Belarus einsetzen möchten, finden Sie Briefvorlagen auf der Seite Petitionen.

Die zwölf gewaltlosen politischen Gefangenen sind:

1. Mykalau Statkevich – Präsidentschaftskandidat; am 26. Mai 2011 verurteilt zu 6 Jahren Haft;

2. Andrei Sannikau – Präsidentschaftskandidat; am 14.5.2011 verurteilt zu 5 Jahren Haft;

Andrei Sannikau, wurde während der Auflösung der Proteste verletzt und auf dem Weg ins Krankenhaus von PolizistInnen festgenommen. Seine Ehefrau, Iryna Khalip, die ihn begleitet hatte, berichtete einem russischen Radiosender live von dem Vorfall. Während seines Gerichtsverfahrens erklärte Andrei Sannikau öffentlich, er sei in Haft gefoltert und anderweitig misshandelt worden. Er beschuldigte des Weiteren den Leiter der KGB-Haftanstalt, "Leben und Gesundheit" seiner Frau und seines Kindes bedroht zu haben. Andrei Sannikau nahm die Drohung sehr ernst und sicherte seine Zusammenarbeit zu, da er wusste, dass sich auch seine Frau in Haft befand und Schritte eingeleitet worden waren, um für seinen Sohn eine Pflegefamilie zu finden. Zwischenzeitlich befand sich Andrei Sannikau überdies in Isolationshaft. Trotz gerichtlicher Besuchserlaubnis war Andrei Sannikaus Anwalt und seiner Familie der Zugang zu ihm verwehrt worden. Am 20. Mai 2011 konnte ihn seine Frau jedoch das erste Mal seit fünf Monaten im Gefängnis aufsuchen und ein einstündiges Gespräch mit ihm führen. Da Amnesty International weiterhin befürchtete, dass Andrei Sannikau Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt sein könnte, setzte sich Amnesty mit einer eigenen Briefaktion für ihn ein. Amnesty International hatte bereits in einer früheren Eilaktion die Aufhebung der Isolationshaft für Sannikau gefordert.

3. Dzmitry Uss – Präsidentschaftskandidat; am 26. Mai 2011 verurteilt zu 5 1/2 Jahren Freiheitsentzug;

4. Alyaksandr Atroshchankau – Pressesprecher von Andrei Sannikov; am 2. März 2011 verurteilt zu 4 Jahren Freiheitsentzug;

Alyaksandr Atroshchankau Ehefrau Darya Korsak gab gegenüber JournalistInnen an, ihr Mann habe ihr während der Gerichtsverhandlung mitteilen können, dass er im Untersuchungsgefängnis des Staatssicherheitsdienstes KGB in Minsk gefoltert worden sei. Sie hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen den Staatssicherheitsdienst wegen Folter und Misshandlung an ihrem Ehemann eingelegt. Alyaksandr Atroshchankau befand sich seit dem 20. Dezember 2010 in Untersuchungshaft und hatte in den folgenden Wochen weder mit seinem Rechtsanwalt noch mit seiner Frau unter vier Augen sprechen können.

5. Zmitser Bandarenka – Unterstützer Andrei Sannikaus und Koordinator der oppositionellen Bewegung Europäisches Weißrussland; am 26. März 2011 verurteilt zu 2 Jahren Freiheitsentzug;

6. Zmitser Dashkevich – Vorsitzender der Bewegung "Junge Front"; am 24. März 2011 verurteilt zu 2 Jahren Haft;

7. Eduard Lobau – Mitglied der Bewegung "Junge Front"; am 24 März 2011 verurteilt zu 4 Jahren Haft;

Zmitser Dashkevich und Eduard Lobau wurden wegen angeblichen "Hooliganismus" verurteilt, da sie am Tag vor den Präsidentschaftswahlen Passanten angegriffen haben sollen. Ein weiteres Mitglied der "Jungen Front", das während des Vorfalls anwesend war, berichtete Amnesty International, dass tatsächlich die Gruppe angegriffen worden sei. Seiner Aussage nach hatten sie vier Männer zunächst nach dem Weg gefragt und Zmitser Dashkevich sowie Eduard Lobau sodann geschlagen. Die Polizei erschien in einem Kleinbus der Sondereinsatzkräfte in kürzester Zeit vor Ort und nahm die drei Aktivisten sowie zwei der Angreifer ohne weitere Fragen fest. Die Aussagen der beiden gemeinsam mit ihnen verhafteten Angreifer stellten die Grundlage für die Urteile gegen Zmitser Dashkevich und Eduard Lobau dar. Amnesty International vermutet, dass Zmitser Dashkevich und Eduard Lobau als bekannte Aktivisten verhaftet wurden, um sie an einer Teilnahme an den Demonstrationen am 19. Dezember zu hindern;

8. Mikita Likhavid - Student, am 29. März 2011 verurteilt zu 3 Jahren und sechs Monaten Haft;

Der Jura-Student Mikita Likhavid war einer der Demonstranten, die während der Unruhen in Belarus nach den umstrittenen Wahlen durch gewalttätige Polizisten geschlagen worden waren. Likhavid wurde ursprünglich für eine Ordnungswidrigkeit inhaftiert, wurde dann jedoch wegen einer Straftat angeklagt, obwohl der für den Haftbefehl verantwortliche Polizeibeamte vor Gericht zugab, dass er Likhavid während der Proteste nicht gesehen hatte. Vor Gericht sagten zwölf Polizisten aus, von Mikita Likhavid geschlagen worden zu sein

9. Ales Kirkevich – Mitglied der Bewegung "Junge Front", verurteilt zu 4 Jahren Haft;

10. Pavel Sevarnyets - Mitglied im Wahlkampfteam des Präsidentschaftskandidaten Vital Rymasheusky; verurteilt am 16. Mai 2011 zu 3 Jahren Haft;

11. Dmitry Bulanov – Krankenpfleger; verurteilt zu 3 Jahren Haft;

12. Fiodar Mirzayanau - Student; am 14. Mai 2011 verurteilt zu 3 Jahren Haft;

Amnesty International setzte sich in den vergangenen Monaten ebenfalls mit Briefaktionen namentlich für folgende Personen ein, die nach den Präsidentschaftswahlen inhaftiert worden waren, zwischenzeitlich jedoch aus der Haft entlassen wurden:

Alyaksei Mihalevich – Präsidentschaftskandidat; Alyaksei Mihalevich kam am 19. Februar 2011 aus der Haft frei. Auf einer Pressekonferenz am 28. Februar berichtete er über die Folterungen und Misshandlungen, die ihm und anderen Gefangenen zugefügt worden waren. Er floh im Anschluss aus Belarus;

Uladzimir Nyaklyayeu – Präsidentschaftskandidat; am 20. Mai 2011 verurteilt zu 2 Jahren auf Bewährung;

Uladzimir Nyaklyayeu wurde auf dem Weg zur Demonstration am 19. Dezember 2010 von Angehörigen der Sicherheitskräfte geschlagen, anschließend aus der Intensivstation eines Krankenhauses von PolizistInnen verschleppt und inhaftiert. Als er am 29. Januar zu seiner Wohnung zurückgebracht wurde, hatte er Gelegenheit sich Journalisten gegenüber zu äußern: "Ihnen allen vielen Dank! Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung." Uladzimir Nyaklyayeu wurde zeitweilig unter Hausarrest unter besonders harten Bedingungen gestellt. Rund um die Uhr befanden sich zwei KGB-MitarbeiterInnen in seiner Wohnung. Er durfte weder seine Wohnung verlassen, noch die Tür öffnen. Es war ihm untersagt, sich vor den Fenstern aufzuhalten oder Telefonate zu führen. Nach Einschätzung von Amnesty kamen die Bedingungen, unter denen Uladzimir Nyaklyayeu leben musste, einer Inhaftierung gleich. Er wurde deshalb auch während seines Hausarrestes als gewaltloser politischer Gefangener angesehen;

Natallya Radzina – Journalistin, Redakteurin der Website Charter97; Sie wurde zwischenzeitlich gegen Kaution aus der Haft entlassen und floh im Anschluss aus Belarus;

Nach ihrer Freilassung äußerte sich Natallya Radzina auf der oppositionellen Nachrichtenwebsite Charter mit den Worten: "Ohne Euch wäre ich jetzt nicht frei. Mein Dank gilt allen MenschenrechtsverteidigerInnen, PolitikerInnen und JournalistInnen, die mich - und sei es mit Worten - unterstützt haben. Dank eurer Unterstützung und Gebete wurde ich freigelassen. Ich bin keine sagenumwobene Heldin. Ihr gemeinsam seid eine unbezwingbare Kraft und in der Lage, auf den Lauf der Dinge Einfluss zu nehmen." Zu den Haftbedingungen merkte Natallya Radzina an: "Ich wurde nicht gezielt herausgegriffen. Es war für alle entsetzlich. Die Hafteinrichtung ist völlig überbelegt. Im 21. Jahrhundert darf es nicht sein, dass Verdächtige, die sich auch als unschuldig erweisen könnten, unter derartigen Bedingungen in Haft gehalten werden."

Iryna Khalip – Journalistin, Korrespondentin der russischen Zeitung Novaya Gazeta; am 16. Mai 2011 verurteilt zu 2 Jahren auf Bewährung;

Iryna Khalip war bei der Festnahme ihres Mannes Andrei Sannikau anwesend. Sie wurde ins Gesicht geschlagen und ebenfalls festgenommen. Nach ihrer Haftentlassung stand sie zunächst unter Hausarrest unter besonders harten Bedingungen.

Syargei Vaznyak – Journalist, Redakteur der Zeitung "Genosse"; verurteilt zu 2 Jahren auf Bewährung;

Alyaksandr Fyaduta - Politischer Berichterstatter; verurteilt zu 2 Jahren auf Bewährung;

Syargei Martseleu – Mitglied des Wahlkampfteams von Mykalau Statkevich; am 16. Mai 2011 verurteilt zu 2 Jahren auf Bewährung;

Anastasiya Palazhanka – stellvertretende Vorsitzende der Bewegung Junge Front; verurteilt zu 1 Jahr auf Bewährung;

Anatol Lyabedka – Mitglied der Vereinigten Bürgerpartei; gegenwärtig aus der Haft entlassen, noch unter Anklage;

Uladzimir Kobets – Mitglied des Wahlkampfteams von Andrei Sannikau; gegenwärtig aus der Haft entlassen, noch unter Anklage;

Alyaksandr Arastovych – Mitglied des Wahlkampfteams von Mykalau Statkevich; gegenwärtig aus der Haft entlassen, noch unter Anklage;

Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in Belarus finden Sie im aktuellen Amnesty Report 2011 in der Rubrik Amnesty Jahresberichte Belarus.

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